Erinnert ihr euch noch an den flinken Burschen, der mir an der Beifahrertür zwei Handys und mein Portemonnaie gemopst hat? Die Geschichte dazu hieß damals „Ein Hoch auf den Dieb“.
Inzwischen gab es eine Fortsetzung.
Nicht vom Dieb. Eine Entschuldigungskarte mit beigelegtem Portemonnaie wäre zwar überraschend kundenfreundlich gewesen, ist aber ausgeblieben. Stattdessen kam Post von der Staatsanwaltschaft.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Damit war eine Geschichte beendet, bei der ich zwischendurch tatsächlich geglaubt hatte, moderne Technik könnte mir noch helfen. Schließlich hatte ich die Ortung meiner Geräte aktiviert. Und tatsächlich tauchten nach dem Diebstahl wieder Standorte auf.
Für einen Moment dachte ich: Na also. Genau dafür ist der ganze technische Kram doch da.
Ein Punkt auf der Karte ist noch kein Handy in der Hand
Die Ortung führte zu einer Gemeinschaftsunterkunft. Da saß ich also mit meinem Smartphone beziehungsweise Computer vor einem Punkt auf einer Karte und wusste zumindest ungefähr, wo eines meiner verschwundenen Geräte wieder aufgetaucht war.
In meiner etwas optimistischen Vorstellung fehlten jetzt eigentlich nur noch SEK, zwei Hundertschaften und ein Hubschrauber.
Wegen zweier Handys.
Man darf ja Wünsche haben.
Die Wirklichkeit ist komplizierter. Eine Wohnungsdurchsuchung ist schließlich ein erheblicher Eingriff und nicht deshalb automatisch möglich, weil eine Ortungs-App einen Standort anzeigt. Artikel 13 des Grundgesetzes schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung; bei einer Durchsuchung von Räumen anderer Personen verlangt die Strafprozessordnung Tatsachen, aus denen geschlossen werden kann, dass sich die gesuchte Sache dort befindet.
Wenn eine technische Ortung lediglich auf ein Gebäude mit mehreren möglichen Aufenthaltsorten zeigt, lässt sich daraus also nicht automatisch ableiten: dritte Etage, zweite Tür links, bitte einmal klingeln.
Das ist ärgerlich, wenn es das eigene Handy ist.
Aber ich möchte den Schutz meiner Wohnung vermutlich auch nicht davon abhängig machen, wie überzeugt irgendeine App gerade von einem blauen Punkt auf einer Karte ist.
Tracking hat funktioniert – irgendwie
Das eigentlich Merkwürdige an der Sache ist: Die Technik hat gar nicht vollständig versagt.
Ich hatte Tracking aktiviert. Später bekam ich wieder Standortinformationen. Ohne diese Funktion hätte ich überhaupt nichts gewusst.
Nur hat mir dieses Wissen mein Eigentum nicht zurückgebracht.
Genau darin liegt für mich inzwischen der Unterschied zwischen dem, was solche Technik verspricht, und dem, was sie im Ernstfall tatsächlich leisten kann. Eine Ortungsfunktion kann Hinweise liefern. Sie kann mir zeigen, wo ein Gerät zuletzt erkannt wurde oder wo es sich möglicherweise befindet. Unterstützte aktuelle Geräte können teilweise sogar noch einige Stunden gefunden werden, nachdem sie ausgeschaltet wurden oder der Akku leer ist.
Das ist beeindruckend.
Nur erscheint am Ende der Ortung kein großer Button mit der Aufschrift: „Handy zurückholen“.
Schade eigentlich.
Trotzdem würde ich Tracking wieder einschalten
Nach dieser Geschichte könnte ich jetzt natürlich erklären, dass Ortungsfunktionen vollkommen nutzlos sind.
Sind sie nicht.
Wenn ich mein Handy irgendwo liegen lasse, es zu Hause zwischen Sofakissen verschwindet oder ich nicht mehr weiß, ob es noch im Auto liegt, möchte ich die Funktion nicht missen. Und auch nach einem Diebstahl können Standortinformationen zumindest Hinweise liefern.
Nur würde ich heute mit einer anderen Erwartung daran gehen.
Tracking ist keine digitale Leine, an der ich mein Eigentum einfach wieder zu mir zurückziehen kann. Es liefert Informationen. Was sich daraus anschließend machen lässt, hängt von der konkreten Situation ab.
In meinem Fall lautete das Ergebnis am Ende trotzdem: zwei Handys weg, Portemonnaie weg, neue Dokumente beantragt und ein Brief der Staatsanwaltschaft mehr in meinen Unterlagen.
Die Technik wusste zeitweise mehr als ich.
Geholfen hat mir das trotzdem nur begrenzt.
Also bleibt Tracking auf meinen Geräten eingeschaltet. Man soll die Hoffnung schließlich nicht aufgeben.
Aber sollte mir noch einmal jemand ein Handy klauen, werde ich beim ersten Punkt auf der Karte vermutlich etwas weniger euphorisch auf den Hubschrauber warten.
Quellen & Informationen
Grundgesetz, Artikel 13 – Schutz der Wohnung.
Strafprozessordnung, § 103 – Voraussetzungen für Durchsuchungen bei anderen Personen.
Google-Hilfe zu Find Hub – bei unterstützten Geräten wie der Pixel-8-Serie kann die Ortung noch einige Stunden nach Ausschalten oder leerem Akku möglich sein.
Bildinformationen:
Foto: Norbert Beck, mit Google Gemini und Google Nano Banana bearbeitet
Komposition des Beitragsbildes: Norbert Beck mit Unterstützung von canva pro